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Stichwortverzeichnis

Barrierefreiheit

Die KSL wollen offen und erreichbar für alle Menschen sein. Das bedeutet, die Räume und die Dienstleistungen sind umfassend barrierefrei. Veranstaltungen, Informationen und Internetseiten sind ebenfalls barrierefrei gestaltet. Daher sind auch die Texte auf dieser Webseite in einfacher und verständlicher Sprache geschrieben. Zusätzlich gibt es Informationen in Leichter Sprache, Fachsprache, Gebärdensprachvideos, Vorlesefunktionen und Kontrastregulierungen. Mindestens die Hälfte der Mitarbeitenden in jedem KSL hat selbst eine Behinderung. Das erfordert eine behindertengerechte Ausstattung der Arbeitsplätze. Wir setzen uns für die Barrierefreiheit in unserer Gesellschaft ein. Gleichzeitig zeigen wir durch die Arbeit in den KSL, wie man Barrierefreiheit umsetzen kann.

Inklusion

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen überall dabei sein können. Jeder Mensch hat die gleichen Rechte. Niemand wird ausgegrenzt. Eine lebenswerte Gesellschaft muss offen für alle Menschen sein. Sie muss die unterschiedlichsten Eigenschaften und Fähigkeiten wertschätzen. Diskriminierende Barrieren müssen abgebaut werden. Zwischen Menschen mit und ohne Behinderung soll eine Begegnung auf Augenhöhe gewährleistet werden. Dafür setzen sich die KSL ein.

Selbstbestimmt Leben

Selbstbestimmt zu leben bedeutet, möglichst viel Kontrolle über sein eigenes Leben zu haben. Das heißt, möglichst wenig von den Entscheidungen anderer abhängig zu sein. Das wollen Menschen mit Behinderungen genauso wie Menschen ohne Behinderungen. Darum gibt es in Deutschland seit den 1970er Jahren die sehr aktive „Selbstbestimmt Leben Bewegung“. Hier setzen sich Menschen mit Behinderungen dafür ein, möglichst viele Entscheidungen in ihrem Leben unabhängig und frei treffen zu können. Die KSL sind zum Teil eng mit dieser Bewegung verknüpft und verfolgen die gleichen Ziele. Die Forderungen nach einem selbstbestimmten Leben sind auch in der UN-Behindertenrechtskonvention enthalten.

Träger

Trägerorganisation heißt eine Organisation, die sich darum kümmert, dass die Mitarbeitenden eingestellt und bezahlt werden. Außerdem stellen sie genügend Räume und Arbeitsmittel zur Verfügung. Diese Organisationen (kurz: Träger) haben die Verantwortung für die Finanzen der Organisation.

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK) ist eine internationale Vereinbarung, die Deutschland im Jahr 2009 unterschrieben hat. In dieser Vereinbarung sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen geregelt. Die UN-BRK beinhaltet viele Regeln, die sicherstellen: Jeder Mensch hat das Recht so zu sein, wie er ist. Die Regeln beziehen sich auf verschiedene Lebensbereiche (zum Beispiel: Familie, Wohnen, Bildung, Arbeit, Freizeit). Für die KSL ist die UN-BRK die wichtigste Grundlage ihrer Arbeit. Alles, was die KSL tun, muss im Einklang mit diesen Regeln geschehen. Dabei ist es besonders wichtig, dass die UN-BRK Selbstbestimmung und Inklusion als Menschenrechte festgeschrieben hat.

 

Unser Inkluencer ABC

Werfen Sie hier einen Blick über eine Reihe kurzweiliger Erklärungen zu vielen Begrifflichkeiten, die eine inklusive Gesellschaft prägen.