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  • KSL NRW

    Berechnungshilfe für den Eigenbeitrag bei Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

    Sie möchten Eingliederungshilfe beantragen und hätten gern gewusst, ob Sie einen Eigenbeitrag zahlen müssen? Die KSL.NRW haben hierfür ein Berechnungsformular entwickelt.
  • KSL NRW

    KSL-Konkret #6 Wegweiser Barrierefreiheit

    KSL-Konkret #6 bietet in kompakter Form Denkanstöße, wie sich Barrierefreiheit in den unterschiedlichen Lebenswelten so konkret wie möglich gestalten lässt. Die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben in NRW (KSL.NRW) geben dazu gemeinsam mit der Agentur Barrierefrei NRW mit dieser Broschüre eine Orientierungshilfe.
  • KSL NRW

    KSL-Konkret #5 Kooperation statt Konkurrenz

    Diese Broschüre bietet in kompakter Form einen Überblick über die Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen und liefert Argumente für eine stärkere regionale Vernetzung.
  • KSL-MSi-NRW

    Barry zeigt’s – Kommunikationskärtchen für den Alltag

    Sie möchten in der Bäckerei einen großen Cappuccino und Schokobrötchen bestellen, und doch erschwert die laute Umgebung eine reibungslose Kommunikation? Kein Problem, Barry steht für „Barrierefreie Kommunikation“ und zeigt Ihre Bestellwünsche an!
  • KSL-MSi-NRW

    Sei kein Frosch - schreibe Alternativtexte!

    Das KSL-MSi-NRW hat zwei Plakate erstellt, um über die Relevanz von Alternativtexten für Menschen mit Sehbehinderung aufzuklären.

  • KSL NRW

    KSL-NRW Allgemeiner Flyer

    Sie wollen uns kennenlernen?
    Hier finden Sie unseren allgemeinen Flyer der KSL.NRW zum Download.

  • KSL NRW

    KSL-Konkret #4 Vielfalt Pflegen

    KSL-Konkret #4 bietet als Praxishandbuch ein kompaktes Nachschlagewerk für Pflegende in der neuen generalistischen Pflegeausbildung, um Unsicherheiten bei der Kommunikation und Interaktion mit Menschen mit Behinderungen im Pflegealltag zu reduzieren.
  • KSL NRW

    KSL-Konkret #3 Eltern mit Behinderung – In Leichter Sprache

    Im Info-Heft "KSL-Konkret #3 in Leichter Sprache" finden Sie viele Infos zu Eltern mit Behinderung.

  • KSL-MSi-NRW

    Checkliste zur Erstellung barrierefreier Dokumente jetzt beim KSL-MSi-NRW

    Da das KSL-MSi-NRW regelmäßig Schulungen zu diesem Thema anbietet, hat es nun eine Checkliste erstellt, um einen Überblick über die wichtigsten Punkte bei der Erstellung barrierefreier WORD Dokumente zu geben.
  • KSL NRW

    KSL-Konkret #3 Eltern mit Behinderung

    Die KSL-Konkret #3 Eltern mit Behinderung bietet in kompakter Form einen Überblick über Unterstützungsmöglichkeiten für Eltern mit Beeinträchtigungen.
  • KSL NRW

    KSL-Konkret #2 Einkommen und Vermögen

    Diese Broschüre bietet in kompakter Form einen Überblick über die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe. Die Broschüre enthält sowohl gesetzliche Grundlagen als auch praktische Tipps: Welche Änderungen treten wann in Kraft? Wie wird der Eigenanteil berechnet? Was hat es mit der Heranziehung des Elterneinkommens auf sich? Wie verhält es sich mit den Vermögenswerten des Partners?
  • KSL NRW

    Mitreden und selbst entscheiden - Neue Regelungen für den Lebensunterhalt für Menschen mit Behinderung.

    Das BTHG soll ab dem 1. Januar 2020 mehr Selbstbestimmung bringen. Die Sozialleistungen werden von der Wohnform getrennt.

  • KSL NRW

    KSL-Konkret #1 Das Persönliche Budget – In Leichter Sprache

    Im Info-Heft "KSL-Konkret #1 in Leichter Sprache" finden Sie viele Infos zum Persönlichen Budget. Das Info-Heft erklärt was das Persönliche Budget ist. Das Info-Heft erklärt, wie Sie einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen können. Das Info-Heft erklärt, was eine Zielvereinbarung ist. Im Info-Heft finden Sie viele Tipps zum Persönlichen Budget. Im Heft stehen auch Adressen von Beratungs-Stellen.
  • KSL NRW

    KSL-Konkret #1 Das Persönliche Budget

    Ein Weg zu mehr Selbstbestimmung KSL-Konkret #1 bietet in kompakter Form einen Überblick über das Persönliche Budget. Die Broschüre enthält sowohl gesetzliche Grundlagen als auch praktische Tipps zur Antragstellung und wendet sich an alle, die mehr über das Persönliche Budget erfahren möchten.
  • KSL NRW

    Dokumentation des Fachtages "Persönliches Budget - Mehr als Geld."

    Am 26.04.2018 fand im Wissenschaftspark Gelsenkirchen der Fachtag ‚Persönliches Budget - Mehr als Geld.‘ statt.

  • KSL NRW

    Fachliche Expertise zum Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes NRW zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

    KSL Expertise Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die im Bundesteilhabegesetz normierten Änderungen, die die Länderzuständigkeit betreffen, vollzogen werden. Insbesondere die Regelungen zur Zuständigkeit müssen auf Landesebene neu geregelt werden. Dem Gesetzentwurf zufolge, ist für die Landesregierung bei der Regelung der Zuständigkeit „die inklusive Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Nordrhein-Westfalen“ ein entscheidender Maßstab. Ziel der Landesregierung ist es daher „Leistungen wie aus einer Hand zu erbringen“, um die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern. Diese Zielrichtung der Landesregierung wird von den Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL) begrüßt. Schritte in diese Richtung sind zwingend notwendig, um das Eingliederungshilferecht im Sinne der UN – Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln.
  • KSL NRW

    Stellungnahme der KSL zum Budget für Arbeit gemäß § 61 SGB IX (BTHG)

    Die KSL sprechen sich dafür aus, dass das Land Nordrhein-Westfalen von der Ermächtigung in § 61 SGB IX (BTHG) Gebrauch macht, um die Obergrenze in Höhe von 40 Prozent der Bezugsgröße aus

  • KSL NRW

    Stellungnahme der KSL zur Frage der Bestimmung der Träger der Eingliederungshilfe für NRW

    Durch die Neuregelungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) obliegt es gemäß § 94 SGB IX (BTHG) den Ländern, den oder die Träger der Eingliederungshilfe für das jeweilige Bundesland zu bestimmen. Auch in Nordrhein-Westfalen wird derzeit über diese Frage diskutiert. Die KSL nehmen diese Diskussion zum Anlass, um ein eigenes Votum zur Bestimmung der Trägerschaft und zur Verteilung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe abzugeben. Dabei nehmen die KSL Bezug auf die Tagesordnung der Anhörung im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) vom 23. Mai 2017.